In dieser Zeitschrift (ZBR 2013, 289 ff.) wurde vor etwa fünf
Jahren das zum damaligen Zeitpunkt neu erlassene Altersgeldgesetz
des Bundes vorgestellt und gewürdigt. Vor dem Bund hatte
auf Landesebene lediglich Baden-Württemberg ein Altersgeld
eingeführt. Die Rechtsentwicklung ist seitdem vorangeschritten:
Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und
Sachsen haben mittlerweile ebenfalls Altersgeldregelungen getroffen.
In weiteren Bundesländern wurde eine Einführung erwogen.
Dieser Beitrag zeichnet diese Entwicklungen nach. Er geht
zudem auf Evaluationsergebnisse zum Altersgeld des Bundes ein,
die ein Bericht der Bundesregierung enthält. Abschließend wird
der Einfluss einer Entscheidung des EuGH auf die zukünftig zu erwartende
Entwicklung in der Altersgeldgesetzgebung untersucht.