Die Fluchtbewegungen nach Europa und vornehmlich Deutschland war das beherrschende Thema der 18. Legislaturperiode. Nur wenige Politikbereiche wurden hiervon nicht erfasst. Der Gesetzgeber stand vor der Aufgabe, zügig zu reagieren. Dies betraf auch die Bundesverwaltung, die in Teilen durch den Flüchtlingsandrang außergewöhnlich belastet wurde. Einsatzanreize und die Abfederung von Personalengpässen waren Relevanzpunkte der beamtenrechtlichen Beratungen. Zudem wurde das parlamentarische Fragerecht dazu genutzt, um exakte Auskünfte zur bestehenden Beamtenversorgung zu erhalten.