Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2012 grundlegende Aussagen zur Regelung einer amtsangemessenen Besoldung von Professoren getroffen. Variable besondere Leistungsbezüge sind danach zulässig; zur praktischen Umsetzung existiert jedoch kaum verwaltungsgerichtliche Judikatur. Kein Wunder: Klagen sind in diesem Bereich kaum erfolgversprechend. Der vorliegende Beitrag zeigt die für die Praxis relevanten Problemfelder der besonderen Leistungsbezüge von Professoren für „besondere Leistungen“ auf.