Guido Kämmerling

Nebentätigkeiten im „Konzern Kommune“
Kommunale Eigenheiten beim flexiblen Personaleinsatz von Beamten

Städte, Gemeinden oder Landkreise nutzen regelmäßig die Möglichkeiten, Aufgaben nach Maßgabe des kommunalen Wirtschaftsrechts auf dritte Institutionen und Gesellschaften zu verlagern. Oftmals haben die Gründungen von Kommunalunternehmen bzw. Tochtergesellschaften steuerliche,tarifliche oder auch vergaberechtliche Vorteile. Soweit aber nach den Auslagerungen Kommunalbeamte weiterhin für die Aufgabenbetreuung in den Gesellschaften zuständig bleiben oder gar als Geschäftsführer an deren Spitze tätig werden, stellen sich zahlreiche dienst- und nebentätigkeitsrechtliche Fragen, auf die der Verfasser im Rahmen dieser Abhandlung auf Grundlage des Landesrechts in Nordrhein-Westfalen eingehen möchte.