Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 12. Juni 2018, das Streikverbot für Beamte für verfassungsgemäß und mit der EMRK für konform zu erklären, ein verfassungsrechtliches Ausrufezeichen gesetzt. Zugleich ist es Aufweichungstendenzen durch die (höchst)verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung entgegengetreten, an deren Ende die Auflösung des Berufsbeamtentums in seiner bisherigen Form gestanden hätte. Der Beitrag analysiert in methodischer und materieller Sicht diese Entscheidung und ordnet sie in den verfassungs- und völkerrechtlichen Rahmen ein. Abschließend werden die aus der Entscheidung ableitbaren Folgen für das deutsche Berufsbeamtentum sowie den zukünftigen Dialog zwischen EGMR und Bundesverfassungsgericht skizziert.