Die Rechtsprechung behandelt die Besetzung von Professorenstellen entlang der allgemein für Konkurrentenstreitigkeiten entwickelten Maßstäbe. Allerdings haben die Landesgesetzgeber und auch die Rechtsprechung spezielle Regeln entwickelt, die das Verfahren und die inhaltlichen Anforderungen bereichsspezifisch ausgestalten. Für die gerichtliche Überprüfung stellen sich in diesem Zusammenhang besondere Herausforderungen. Dabei besteht stets die Gefahr, im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes den Hochschulen „bürokratische“ Lasten aufzubürden, die nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zu den von ihnen hervorgerufenen Wirkungen stehen dürften.