Das öffentliche Dienstrecht erscheint als eine der letzten Bastionen mitgliedstaatlicher Regelungsautonomie in einem zusammenwachsenden Europa. Gleichwohl wird auch dieses Rechtsgebiet zunehmend von der Europäisierung erfasst. Im Folgenden wird nach Klärung der Begriffe Dienstrecht und Europäisierung (I.) zunächst die Ausgangslage in Deutschland der Situation in der Europäischen Union gegenübergestellt (II.). Anschließend werden mögliche Konstellationen eines Rechtstransfers innerhalb der Europäischen Union aufgezeigt (III.) und die Wege der Verzahnung des deutschen Dienstrechts mit dem europäischen analysiert (IV.). Der Beitrag schließt mit der Benennung von Forschungsdesideraten (V.).