Prof. Dr. Michael Schmitz
Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen und die Berücksichtigung von
Beiträgen des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung
– Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
auf die Einkommensberechnung nach § 53 Abs. 7 Beamtenversorgungsgesetz
Pensionierte Beamte, die berufstätig sind, erhalten ihre Pension
ohne Kürzungen grundsätzlich nur, wenn sie additiv kein höheres
Einkommen erzielen als vor der Pensionierung. Dabei gibt
es häufig Streit über Details der Einkommensberechnung. Der
nachfolgende Aufsatz beschreibt Grundsätze und Einzelfragen.