Prof. Dr. Michael Schmitz

Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen und die Berücksichtigung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung

– Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
auf die Einkommensberechnung nach § 53 Abs. 7 Beamtenversorgungsgesetz

Pensionierte Beamte, die berufstätig sind, erhalten ihre Pension ohne Kürzungen grundsätzlich nur, wenn sie additiv kein höheres Einkommen erzielen als vor der Pensionierung. Dabei gibt es häufig Streit über Details der Einkommensberechnung. Der nachfolgende Aufsatz beschreibt Grundsätze und Einzelfragen.