Zum 1.1.2018 ist das durch Art. 1 Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23.12.2016 1 neu gefasste SGB IX in Kraft getreten. Der Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Ausweitung der Hilfen für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen im Rahmen einer Rehabilitation sowie von Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Teile 1 und 2 SGB IX 2018), erfordert aber auch eine Neubeurteilung der dienstrechtlichen Regelungen und des für die Länder geltenden Schwerbehindertenvertretungsrechts einschließlich der Regelungen mit Bezug zum Personalvertretungsrecht.