Die Überschrift lehnt sich an eine im Jahr 1991 veröffentlichte wahrhaft prophetische Feststellung Ronellenfitschs an, nachdem bereits damals – offensichtlich verfrüht – Anlass zum Abschied von der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage gesehen wurde. Schon in dieser Zeit folgte das etablierte, wenn auch bei Weitem noch nicht so fein ausdifferenzierte Rechtsschutzsystem in beamtenrechtlichen Beförderungsstreitigkeiten sonderbaren Wegen und stand dementsprechend auch durchgängig in der Kritik. Über 25 Jahre später sieht der Befund nicht besser aus; ganz im Gegenteil: Eine Vielzahl aktuell immer weiter zunehmender Hilfskonstruktionen verschleiert bei den Beförderungsstreitigkeiten das Grundproblem einer historisch schon sehr früh vorgenommenen, immer bedenklicher werdenden prozessualen Weichenstellung. Selbst ein vermeintlicher „Paukenschlag-Beschluss“ verbessert die Lage nicht wirklich. Der bisher geleistete Aufwand der Rechtsprechung an dogmatischen Klimmzügen sperrt sich beharrlich gegen das längst überfällige Umdenken. Es wird zunehmend an falschen – insbesondere materiell-rechtlichen – Fragestellungen nachgebessert, die die prozessualen Schwachstellen zu verschleiern suchen. Auch andere beamtenrechtliche Fragestellungen außerhalb des unmittelbaren Beförderungsstreits werden verkompliziert und auf Sonderwegen zu lösen gesucht. Das gesamte etablierte System ist mittlerweile allenfalls noch in Ansätzen geeignet, effektiven Rechtsschutz zu bieten. Die Nachrüstung bringt nichts mehr– es bedarf neuer Modelle.