Der nachfolgende Beitrag behandelt Vorgeschichte und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreikverbot. Das Gericht bekräftigt insoweit seine bisherige Rechtsprechung und zeigt die Bedeutung des Verbots im Rahmen der Gesamtstruktur des deutschen öffentlichen Dienstes auf. Die das Verbot kompensierenden Rechte sind auch bei einer (wahrscheinlichen) Entscheidung des EGMR einzubeziehen. Auf dem Prüfstand steht dabei nicht nur das Beamtenstreikverbot als solches, sondern auch, inwieweit es dem EGMR gelingt, die gebotene Kontextualisierung nachzuvollziehen.