Im Beschluss vom 4. Juli 2018 – 2 BvR 1207/18 – hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Bewertung dienstlicher Beurteilungen von Konkurrenten aus unterschiedlichen Statusämtern befasst. Dabei hat es erneut klargestellt, dass der „Grundsatz vom höheren Statusamt“– nach dem bei dienstlichen Beurteilungen mit gleichem Gesamturteil der Inhaber eines höheren Statusamts grundsätzlich als besser bewertet betrachtet werden kann – nicht schematisch auf jeden Fall einer Beförderungskonkurrenz angewendet werden darf. Die Heranziehung der dienstlichen Beurteilung aus unterschiedlichen Statusämtern bei dienstrechtlichen Auswahlentscheidungen bedarf daher einer kritischen Beleuchtung.