Dr. Markus Kenntner
Beurteilungsbeiträge sind regelmäßig die materielle Grundlage der dienstlichen Beurteilung und folglich Dreh- und Angelpunkt entsprechender Streitigkeiten. Dass sie aufbewahrt werden müssen, ist zwischenzeitlich gesicherter Standard. An einer Aufnahme in die Personalakte sieht sich die Praxis indes vielfach gehindert. Die insoweit bestehenden Bedenken können aber ausgeräumt und die Beurteilungsbeiträge aus ihrem Dasein in „Nebenakten eigener Art“ befreit werden.