Ein Beamtenverhältnis wird grundsätzlich in Bezug auf einen Dienstherrn auf Lebenszeit begründet. Für den Fall, dass gleichwohl Beamte vom einen zum anderen Bundesland
bzw. vom Bund zu einem Land oder umgekehrt wechseln, enthält der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (VLastTStV) eine Regelung zur Verteilung der Versorgungslasten
zwischen dem auf- und annehmenden Dienstherrn. Doch was passiert, wenn ein (Zeit-)Beamter aus dem Beamtenverhältnis aus- und erst nach kurzer Unterbrechungszeit bei einem
anderen Dienstherrn erneut in ein Beamtenverhältnis eintritt? Der VLastTStV regelt diesen Sonderfall nicht und enthält diesbezüglich eine Lücke.