Nicht nur kein Streikrecht für Beamte, sondern auch noch ein verfassungsrechtliches Streikverbot als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums– so urteilten im Juni 2018 die Karlsruher Richter. Die Gründe und die Argumentation bleiben allerdings nicht über jeden Zweifel erhaben, wie der nachfolgende Beitrag aufzeigen soll.