Für Einstellungen in ein Beamtenverhältnis, insbesondere solche auf Probe oder unmittelbar in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird in allgemeiner
Behördenpraxis eine Prüfung der gesundheitlichen Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers vorgenommen. Diese Verfahrensweise kann jedenfalls nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO 1 nicht ohne Änderungen bzw. Ergänzungen in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern fortgeführt werden.