Das BVerwG hat mit Beschluss vom 14.3.2019 – 2 VR 5/18 – die Zulässigkeit der Inanspruchnahme von – einstweiligem – Rechtsschutz gegen eine dienstliche Anordnung verneint,
sich zur Klärung der dauernden Dienstunfähigkeit einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, und verweist die Betroffenen darauf, ihren Rechtsschutz im Rahmen der Anfechtung
der ggf. erlassenen Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand zu suchen. Dies steht in Widerspruch zu der bisher in der Literatur vertretenden Auffassung und zur Praxis der
Verwaltungsgerichte, wenn sie erst- und zweitinstanzlich über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden hatten. Gleichzeitig enthält der Beschluss des BVerwG
neue Aussagen zu den Anforderungen, die eine dienstliche Weisung erfüllen muss, um rechtmäßig die Teilnahme eines Beamten bzw. einer Beamtin an einer ärztlichen Untersuchung
anzuordnen, wenn sich diese Anordnung lediglich auf eine größere Zahl krankheitsbedingter Fehltag stützt. Der nachfolgende Beitrag versucht eine Einordung.