In regelmäßigen Abständen wird in der Öffentlichkeit, aber auch in der Fachliteratur und in der Wissenschaft die Frage diskutiert, welche Gruppierungen im öffentlichen Dienst unter dem Aspekt der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben überhaupt verbeamtet werden sollten. Während in der öffentlichen Meinung dieses Privileg in der Regel undiskutiert der Polizei sowie der Finanz- und Justizverwaltung zugebilligt wird, wird in allen anderen Bereichen diese Notwendigkeit mit kritischen Augen gesehen. Es ist ein erstaunliches Phänomen, dass bei dieser Diskussion die Förderung von Spitzensportlern auf Beamtenplanstellen kaum eine Rolle spielt, begünstigt durch die Tatsache, dass sowohl in der übersichtlichen Literatur als auch in den Medien dieses Konstrukt offensichtlich als selbstverständliche gesellschaftliche und staatspolitische Konstante im nationalen Interesse akzeptiert wird. Der folgende Beitrag soll neben einer Bestandsaufnahme der Spitzensportförderung bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und den staatspolitischen Gründen, die zu dieser Entwicklung geführt haben, insbesondere die Konfliktlinien aufzeigen, die sich aus der hybriden Stellung der geförderten Spitzensportler zwischen hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Dienst und privatautonomer sportlicher Betätigung ergeben.