Dr. Stefan Witt, LL.M.
In kaum einer Verpflichtungsklage auf Gewährung von Beihilfe im
Krankheitsfall fehlt die Einlassung, ein Anspruch auf Beihilfe ergebe
sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Der Beitrag beleuchtet
die Schnittstelle zwischen Fürsorgepflicht und Beihilferecht und geht
der Frage nach, wann ein Rückgriff auf die Fürsorgepflicht möglich
ist. Dabei wird die systematische Einordnung durch aktuelle Fallkonstellationen
ergänzt.