Dr. Stefan Witt, LL.M.

Fürsorgepflicht und Beihilferecht

In kaum einer Verpflichtungsklage auf Gewährung von Beihilfe im Krankheitsfall fehlt die Einlassung, ein Anspruch auf Beihilfe ergebe sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Der Beitrag beleuchtet die Schnittstelle zwischen Fürsorgepflicht und Beihilferecht und geht
der Frage nach, wann ein Rückgriff auf die Fürsorgepflicht möglich ist. Dabei wird die systematische Einordnung durch aktuelle Fallkonstellationen ergänzt.