Kein Einheitslehrer von Verfassungs wegen in NRW

Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff

Das Land NRW schuf eine vergleichbare Ausbildung der Lehrer unterschiedlicher Schultypen, behielt aber die unterschiedliche Einstufung des Eingangsamts je nach Schultyp bei. Der Beitrag untersucht, ob dies verfassungsrechtlich zulässig ist und bejaht es im Ergebnis.