Für den Einsatz von AC bei Beförderungsauswahl fehlt es noch vielfach am Konsens. Vor allem ist strittig, welches Gewicht ihren Ergebnissen (als Momentaufnahmen lediglich zu zwei Elementen des Leistungsgrundsatzes) legitim beigemessen werden kann in Relation zu Feststellungen und Prognosen von dienstlichen Beurteilungen (den Langzeitbeobachtungen aller drei Verfassungsessentials). Der Aufsatz erörtert das Gros der Rechtsfragen und referiert die kritische Bewertung speziell der hier inmitten stehenden Art von AC nach jetzigem Stand der Personalpsychologie.