In Zusammenhang mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bestehen hinsichtlich des Verfahrens bei einzelnen Punkten zum einen nach wie vor unterschiedliche Auffassungen,
zum anderen werden auch von der Rechtsprechung hierzu vielfach keine endgültig überzeugenden Lösungen angeboten.
Mit diesem Beitrag sollen einige dieser Punkte aufgegriffen und einer weiteren Diskussion zugeführt werden.