Angesichts unterschiedlicher Ansichten zwischen und im 1. und 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts war der 3. Senatsbeschluss zum Umgang mit dem islamischen Kopftuch im öffentlichen Dienst überfällig. Der Beitrag analysiert die Begründung des Beschlusses einschließlich eines Sondervotums, spricht die Auswirkungen auf die Gesetzgebung von Bund und Ländern an und identifiziert die konzeptionellen Unterschiede zur Rechtsprechung des EuGH und des BAG zum Umgang mit kopftuchtragenden Arbeitnehmerinnen in privaten Unternehmen. In Zeiten der „neuen Normalität“ ist der „leidigen Kopftuchdebatte“ (J. Schwabe, DVBl 2020, S. 433) mehr Gelassenheit zu wünschen.