Am 07.10.2019 hat die Europäische Union die lange erwartete „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (kurz: WhistleblowingRichtlinie, WBRL) offiziell verabschiedet. Bereits jetzt ist absehbar, dass ihre nationale Umsetzung eine Vielzahl
weitreichender Anpassungen auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten erforderlich machen wird. Die Konsequenzen, die hiermit für das deutsche
Beamten und Verwaltungsorganisationsrecht einhergehen werden, sind Gegenstand dieses Beitrags.