Das Verbot, zu spezifischen Aufgaben „freigestellte“ Beamte hinsichtlich ihres „beruflichen Werdegangs“ zu benachteiligen,
führt unter anderem bei der Beförderungsauswahl zu Rechtsproblemen, vor allem wenn die „Freistellung“ langfristig, die letzte reguläre dienstliche Beurteilung mithin nicht mehr aktuell ist. Als sachangemessene Lösung erschien die inzwischen
etablierte Figur der „fiktiv fortgeschriebenen“ dienstlichen Beurteilung. Wegen deren Grenzen wird neuerdings, noch punktuell,
versucht, Konkurrenzen gegebenenfalls pauschal Assessment- Centern oder dergleichen zu unterwerfen. Der Beitrag rät
demgegenüber zur Besinnung auf die Kriterien des Leistungsprinzips und zu realistischer Sicht des (doch sehr eingeschränkten)
Nutzens solcherart Techniken.