Im öffentlichen Dienst kommt es häufig bei der Stellenbesetzung zur Konkurrenz von Beamten und arifbeschäftigten/Arbeitnehmern. Bei den Auswahlentscheidungen verlangt die Rechtsprechung, dass die Einschätzungen der Leistungen von Bewerbern in qualifizierten Arbeitszeugnissen weitestmöglich in die Scala von Beurteilungsnoten „übersetzt“ werden, damit auf dieser Basis ein auswahlentscheidender Vergleich beim Bewerberfeld beamteter und nichtbeamteter Bewerber erfolgen kann. Der Beitrag skizziert die besondere Problematik bei solchen Fallgestaltungen und wendet sich gegen das gerichtliche Mantra der angeblichen Vergleichbarkeit von qualifizierten Arbeitszeugnissen und Beurteilungen.