Die sog. Professorenbesoldungsentscheidung des BVerfG vom 14.2.2012 hat für den Bundes- und den Landesbesoldungsgesetzgeber Neuregelungen im Bereich der Professorenbesoldung erforderlich gemacht. Der Gesetzgeber hat – zumindest im Detail – unterschiedliche Regelungen getroffen. Ein durchgehend vorzufindender Reformschritt besteht indes darin, dass es nunmehr im Falle von Grundgehaltserhöhungen Anrechnungsregelungen für Leistungsbezüge gibt. Gegen diese Anrechnungsregelungen haben einige Hochschullehrer geklagt und argumentiert, die Bestimmungen seien verfassungswidrig, weil sie insbesondere gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstießen. Das BVerwG hat nunmehr in einigen Parallelentscheidungen vom 6.6.2019 geurteilt, dass die Gesetzesregelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. Diese Urteile ergänzen eine Vorgängerentscheidung des BVerwG vom 21.9.2017, die im Schrifttum bislang erstaunlicherweise so gut wie gar nicht beachtet wurde. Der Beitrag stellt die erlassenen Anrechnungsregelungen sowie die BVerwG-Entscheidungen dar und würdigt sie kritisch.