Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung am 26.09.2019 1 zwei langjährige Verwaltungsverfahren zweier
Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg zu einem (vorläufigen) Abschluss gebracht. Diese hatten beim Polizeipräsidium
erfolglos beantragt, von der Verpflichtung zum Tragen des Namensschilds und des Kennzeichens bei einem Einsatz in geschlossenen
Einheiten befreit zu werden. Im Rahmen der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht erfolgte zudem eine intensivere Erörterung
der Regelungen zur Kennzeichnungspflicht in Sachsen-Anhalt.