Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte es sich erlaubt, in der Öffentlichkeit kritisch zu sicherheitsrelevanten Einschätzungen der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Er wurde nach kontroverser politischer Diskussion in der Öffentlichkeit über seine Aussagen Ende 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Hinter dem Einzelfall verbirgt sich das grundsätzliche Problem, inwieweit sich Beamte öffentlich politisch äußern und betätigen dürfen. Diese grundsätzliche Frage an der Schnittstelle von Beamtenrecht und Verfassungsrecht firmiert zumeist unter dem Begriff der politischen Neutralitätspflicht des Beamten. Inhalt und Reichweite dieser Pflicht geht dieser Beitrag nach.