Die Verfassungstreue als beamtenrechtliche Kernpflicht

RD Thorsten Masuch

„Dienstrecht ist geduldig.“ – So stammt die immer noch zitierte Grundentscheidung zur politischen Treuepflicht aus dem Jahr 1975 und erging zum sog. Radikalenerlass, der insbesondere auf Angehörige von sozialistischen oder kommunistischen Gruppen oder Parteien abzielte. Zu einer Zeit, in der das Thema regelmäßig auch in der Berichterstattung der Presse auftaucht, erscheint eine ausführlichere aktuelle Betrachtung sinnvoll. Dabei geht es auch um Flügel, Bilder und andere (Verfassungs-)Ränder.