Das Instrument der fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen hat sich seit einigen Jahren etabliert. Beim Bund und in mehreren Ländern ist es auch bereits in den laufbahnrechtlichen Regelungen verankert. Seine Anwendung wurde indes mit einer enormen Anzahl an Judikaten fortentwickelt, die von den Personalstellen kaum noch überblickt werden können. Ständig werden neue Anwendungsgebiete erschlossen, was zuletzt sogar in einem „fiktiven Ausblenden“ in Konkurrentenstreitverfahren mündete. Nachdem das BVerwG bereits „fiktive Erprobungen“ zugelassen hat, werden inzwischen auch „fiktive Versetzungen“, „fiktive Laufbahnwechsel“ oder „fiktive Beförderungen“ angedacht. Dagegen ist die Anwendung auf Gleichstellungsbeauftragte in einigen Ländern weiterhin streitig. Ebenso umstritten sind Fragen der Dauer von Fortschreibungen, der Referenzgruppenbildung, der Dokumentation, der Maßstabsbildung sowie der Berechnung und auch die Anwendung bei teilweiser Freistellung. Grund genug, um das Thema einer umfassenden Darstellung zu unterziehen.