Der Beitrag beleuchtet die Rechtsnatur der beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung als einheitlicher Verwaltungsakt und zeigt ihre Bedeutung für Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz auf. Ein verändertes Rechtsschutzkonzept – das Abwarten einer bestandskräftigen Auswahlentscheidung als Tatbestandsvoraussetzung wirksamer Ernennungen– würde bislang bestehende Nachteile für den Bewerberrechtsschutz und für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung weitgehend vermeiden.