Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird bisweilen die Forderung nach einer Wahlfreiheit zwischen weniger Arbeitszeit oder Entgeltsteigerungen erhoben. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob eine solche (wahlweise) Koppelung von weniger Arbeitszeit und geringerer (oder ausbleibender) Besoldungserhöhung im Beamtenrecht zulässig wäre.