Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund dienstrechtspolitischer Veränderungen der Föderalismusreform I und struktureller Veränderungen des Personalkörpers im öffentlichen Dienst den aktuellen Zustand des beamtenrechtlichen Laufbahnprinzips. Ist dieses eher Hindernis oder Motor für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in einer sich gesellschaftlich und technologisch rasant verändernden Verwaltung? Ausgehend von den verfassungsrechtlich gesetzten Rahmenbedingungen dieses hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums wird der Blick auf das Laufbahnprinzip erweitert durch seine Behandlung in der verwaltungsgerichtlichen Spruchpraxis. Stimmt das in gerichtlichen Entscheidungen geprägte Bild dieses Prinzips noch mit der Verwaltungswirklichkeit überein? Abschließend gibt der Beitrag Empfehlungen zu einer verfassungskonformen Weiterentwicklung des Laufbahnprinzips.