Die Neuauflage des verdienstvollen Kompendiums von Lorse, Die dienstliche Beurteilung, ist in der Buchwerbung mit dem Hinweis angepriesen worden: „Neu und dienstrechtspolitisch brisant: die dienstliche Beurteilung als Instrument proaktiver Frauenförderung“. Das macht neugierig. Was hat die dienstliche Beurteilung als beamtenrechtliches Instrument für die Steuerung von Auswahlverfahren nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ (Art. 33 Abs. 2 GG) mit dem gänzlich anders gelagerten Impetus der Frauenförderung – bzw. konkret mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Beseitigung bestehender Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, wie sie sich insbesondere in Führungspositionen in Form einer auffälligen Unterrepräsentanz von Frauen darstellen, zu tun? Soll hier – auf den Punkt gebracht – eine Art automatischer Notenvorsprung für Frauen propagiert werden, um diesen in Auswahlverfahren bessere Startchancen zu vermitteln?