Der Grundsatz Weiterverwendung vor Versorgung bildet ein wesentliches Element der Gesetzgebung zum Beamtenrecht und in der Praxis der Personalverwaltungen. Hierbei kommt der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und der erneuten Aufnahme einer Beschäftigung von Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, eine besondere Bedeutung zu. Nicht restlos geklärt sind dabei insbesondere die Fragen, wann von einer wiedererlangten Dienstfähigkeit auszugehen ist und in welcher Rechtsform die Reaktivierung erfolgen sollte.