Auf Herz und Nieren überprüft: Die gesundheitliche Eignung als Gradmesser für die Einstellung in den
Polizeivollzugsdienst

Prof. Dr. Harald Bretschneider und Markus Peter

Legt man die Annahme zugrunde, dass zwischen steigenden Bewerberzahlen bei der Polizei und der Anzahl an Klageverfahren abgelehnter Bewerber eine Korrelation besteht, so verwundert es nicht, dass sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt mit der gesundheitlichen Eignung als fundamentaler Voraussetzung für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst auseinandersetzen muss. Verfolgt man den Tenor einiger Entscheidungen, entsteht der Eindruck, dass die Polizeibehörden die abgeänderte ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 noch nicht immer vollständig umsetzen. Woher dieser Umstand rührt und wie weitreichend diese abgeänderte Rechtsauffassung hinsichtlich der Einstellung von Bewerbern bei der Polizei in Bezug auf die Beurteilung ihrer gesundheitlichen Eignung ist, beantwortet der nachfolgende Artikel anhand aktueller gerichtlicher Entscheidungen.