Die rechtssichere Beurteilung von schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten stellt gerade in der Praxis den Anwender immer wieder vor die große Herausforderung, wie der Umstand der Schwerbehinderung im Rahmen des Bewertens zu berücksichtigen ist. Der folgende Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Überlegungen und Vorgehensweisen auf. Der Verfasser orientiert sich an der Rechtslage in Bayern. Dabei kann auch eine kritische Betrachtung der Bayerischen Inklusionsrichtlinien vom 29.4.2019 (BayMBl. Nr. 165) nicht ausbleiben.