Dienstpostenbewertungen grenzen den Kreis der Statusämter, denen ein Dienstposten zugeordnet werden kann, auf Statusämter einer bestimmten Besoldungsgruppe ein und ordnen so Dienstposten Statusämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe zu. Ihre Bedeutung für das Beamtenverhältnis folgt aus der Verknüpfung von Status und Funktion. Diese gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist wesentlich für die Besoldung der Beamten, ihren Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, für Auswahlentscheidungen und dienstliche Beurteilungen. An der Dienstpostenbewertung als Zuordnungsinstrument hängt die Gerechtigkeit dieses Systems. Die Wertigkeit eines Amtes ist „ein verkleinertes Spiegelbild der verfassungsrechtlichen Funktion des Berufsbeamtentums“. Dazu in Kontrast steht die Vernachlässigung des Themas in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft.