Betrachtet man die nicht unerhebliche Anzahl an Konkurrentenrechtsstreitigkeiten, Widersprüchen und Klagen gegen Beurteilungen aber auch die schiere Größe von manch einem Personalreferat, einer Personalabteilung oder gar großen Behörden, die sich dem Personalmanagement widmen, könnte der Eindruck entstehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitskraft der Verwaltung sich in diesem Gebiets konzentriert. Die Praxis der Personalauswahl und die damit einhergehenden Prozesse bedürfen daher immer wieder einer kritischen Betrachtung. Eine durchaus auch lähmende Wirkung der Streitigkeiten um Personalentscheidungen kann nicht von der Hand gewiesen werden. Dabei scheint es so zu sein, dass in diesem Bereich nichts einfacher konfliktfreier und schneller wird. Dies trotz bester Absichten der Verwaltung und der Rechtsprechung, die diese Umstände selbstredend längstens erkannt haben.