Mit dem Fortschreiten der Impfstoffforschung gegen COVID-19 und dem bundesweiten Einsetzen der ersten Massenimpfungen ist fast gleichzeitig die Diskussion um eine berufliche Impfpflicht aufgekommen. Auch wenn der Gesetzgeber bisher die Einführung einer direkten gesetzlichen Impfpflicht im Infektionsschutzgesetz nicht vorsieht und eine solche auch arbeitsvertraglich sicherlich nur in begründeten Ausnahmefällen rechtswirksam vereinbart werden kann, stellt sich die Frage nach einer entsprechenden Verpflichtung durchaus gesondert im Beamtenverhältnis: Bietet eben dieses seiner aktuellen rechtlichen Ausgestaltung nach bereits eine (Weisungs-)Grundlage für eine Impfpflicht – oder ist vielleicht sogar eine entsprechende Fortentwicklung in diese Richtung zulässigerweise zu erwarten? Mit eben jener Frage beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.