Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen, besagt ein chinesisches Sprichwort. Künstliche Intelligenz (KI) verändert als Querschnittstechnologie nicht nur Arbeitsprozesse, sondern auch Arbeitsbeziehungen zwischen Mensch und Maschine. Der Beitrag geht der Frage nach, ob das öffentliche Dienstrecht ebenfalls vom Wind dieser Veränderung erfasst und beflügelt wird oder aber sich sein verfassungsrechtliches Fundament als veränderungsresistent erweist. Neben einer erforderlichen umfassenden Begriffsklärung von KI wird diese Frage am Beispiel einzelner Anwendungsfälle des Dienstrechts näher untersucht