Auf manche Ereignisse möchte bzw. muss ein Dienstherr unmittelbar reagieren. So traten unlängst vermehrt Fälle auf, in denen Polizeibeamte in Chatgruppen rechtsextremistische Propaganda geteilt und empfangen haben sollen. Zahlreiche Polizisten wurden kurzfristig „vom Dienst suspendiert“ bzw. „zwangsweise beurlaubt“: es wurde ein „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ ihnen gegenüber erlassen. Nicht immer wurde dieses auch gerichtlich bestätigt. Der Beitrag vermittelt auch einen Überblick über die Rechtsprechung zum Thema.