Das Instrument einer Nachzeichnung der fiktiven Laufbahn von Beschäftigten ist inzwischen weit verbreitet und wird vielfach in seinen Voraussetzungen und den Modalitäten seiner Anwendung als grundsätzlich unstrittig eingestuft. Der nachfolgende Beitrag will einerseits die Voraussetzungen und Anwendungsbedingungen dieses Instruments näher ausleuchten, andererseits verdeutlichen, dass für die Anwendung Unterschiede hinsichtlich der davon Betroffenen bestehen.