Wenn die Polizei Bewerbern wegen Tätowierungen die Einstellung in den Polizeidienst verwehrt, Gerichte Stellungnahmen von Oberbürgermeistern gegen bestimmte Demonstrationen als rechtswidrig einstufen und Rechtsreferendarinnen im Dienst nicht ständig ein Kopftuch tragen dürfen, so scheinen diese Fälle auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun zu haben. Bei genauerem Hinsehen erweist sich aber, dass ein Zusammenhang besteht: In all diesen Konstellationen geht es um Beamte und Neutralität. Ziel dieses Beitrags ist, übergreifende Grundsätze herauszuarbeiten und hierauf gestützt stimmige Maßstäbe für die unterschiedlichen Fallgruppen zu entwickeln. Dabei ist sowohl die Neutralitätspflicht der Beamten als auch die Pflicht des Dienstherrn zur Neutralität gegenüber den Beamten zu thematisieren.