Externe Kontrolle der Polizei – dienstrechtliche Paralleljustiz oder innovatives Modell der Konfliktminimierung in der öffentlichen Verwaltung?

Bernd Walter

Die deutschen Polizeien belegen von jeher im Ranking vertrauenswürdiger Berufsgruppen neben Verfassungsrichtern, Feuerwehrleuten und Ärzten einen Spitzenplatz. Nach seriösen Umfragen vertrauen 82 Prozent der Bevölkerung der Polizei. Zunehmend häufiger dringen jedoch Informationen über Fehlentwicklungen bei den Ordnungshütern ans Licht der Öffentlichkeit, die von strukturellem Rassismus über rechtsextremistische Vorfälle und Machtmissbrauch bis hin zu kriminellem Verhalten reichen. Unter diesen Vorzeichen ist es nicht weiter verwunderlich, dass die sich schon über Jahre hinziehende Diskussion über die Einrichtung interner oder externer Beschwerdeeinrichtungen über bzw. für Polizeien wieder Fahrt aufnimmt, wobei die Polizei der einzige Beamtenzweig ist, bei dem über das geltende Organisations- und Dienstrecht hinaus zusätzliche Kontrollinstanzen für erforderlich gehalten werden. Der folgende Beitrag soll einige Aspekte der Diskussion näher beleuchten.