Eine stichprobenhafte, an anderer Stelle veröffentlichte Untersuchung des Verfassers zur Lehrverpflichtung von Professoren an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften ergab einen auffälligen Befund. Bezogen auf die Anzahl der Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr variieren die Werte von 456 am unteren (Hochschule Sachsen-Anhalt) bis 792 am oberen Rand (Hochschule des Bundes). Die jährliche Lehrbelastung der Professoren an der letzteren Einrichtung beträgt also im Vergleich zur ersteren das 1,7fache, wobei es sich bei den zitierten Werten keinesfalls um einsame Ausreißer, sondern lediglich um die Extreme einer insgesamt breiten Streuung handelt. Dieses Ergebnis ist umso erstaunlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass es eine seit Jahrzehnten im Wesentlichen unveränderte Empfehlung der Konferenz der Kultusminister gibt, der zufolge die Lehrverpflichtung an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften während der Vorlesungszeit einheitlich auf 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche festgelegt ist. Der Aufsatz versucht zu klären, wie es zu einem derart starken Auseinanderdriften der Werte kommen konnte und ob es einen rechtlichen Rahmen gibt, der die Lehrbelastung nach oben begrenzt.