Mit seiner Entscheidung vom 14.05.2019 zur Arbeitszeiterfassung hat der EuGH in der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere in der Arbeitswelt, große Unruhe und Diskussionen ausgelöst, wofür mehr als ein halbes Dutzend arbeitsrechtlicher Fachaufsätze spricht. Dagegen scheint die Entscheidung im Beamtenrecht keine Rolle zu spielen. Nach einer Wiedergabe der wesentlichen Aussagen des EuGH einschließlich der Klärung der Frage, ob die Richtlinie 2003/88/EG vom 04.11.2003 auch für Beamte gilt, wird im Folgenden das geltende Beamtenrecht daraufhin untersucht, ob und inwieweit es Rechtsnormen enthält, die den Anforderungen des EuGH entsprechen bzw. welche Änderungen erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Ein Schwerpunkt dieses Beitrags gilt der Arbeitszeiterfassung beamteter Lehrkräfte.