Der Beitrag geht auf die jüngst ergangene Entscheidung des BVerwG ein, die sich mit der Frage auseinandersetzt, welche Altersversorgungsansprüche einem deutschen Beamten, der freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, zustehen. Mit der nunmehr ergangenen BVerwG-Entscheidung findet die Pöpperl-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2016 im Hinblick auf ihre „Bewältigung“ durch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit vordergründig ihren Abschluss. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass nach wie vor zahlreiche Fragestellungen offengeblieben sind und der Gesetzgeber weiterhin zum Handeln aufgefordert ist.