Corona ist das Schlagwort der 19. Legislaturperiode. Bei der Infektionsschutzgesetzgebung war der Innenausschuss in seiner Funktion als Verfassungsausschuss wegen der massiven Grundrechtseingriffe gefordert. Die Auswirkungen der Pandemie auf den öffentlichen Dienst waren bekanntermaßen höchst verschieden. Eine spezielle Beamtenrechtsgesetzgebung zum Pandemieumgang wurde deswegen nicht angestrebt, dafür wurde beim Beamtenrecht punktuell gehandelt. Die Dienstunfallfürsorge wurde verbessert, die Personalratsarbeit zur Reduzierung des Infektionsrisikos digitalisiert und das Gesundheitswesen durch Einsatzanreize für Pensionäre gestärkt. Die beamtenrechtliche Gesetzgebung begann mit einer Besoldungs- und Versorgungsanpassung und endete mit einer solchen, bei der sich die strittigen Punkte noch einmal bündelten. Dazu zählen das Zulagenwesen, der Familienzuschlag und eine amtsangemessene Alimentierung.